Zur Wahl antreten

Zur Wahl des Studierendenparlaments können Zentrallisten antreten. Diese Listen bestehen aus einem Namen, einer Vertrauensperson und einer Rangfolge von Personen, die der Reihe nach die möglichen Sitze im Studierendenparlament füllen. Unten findet ihr die Anträge auf die Einreichung einer solchen Liste, welche frist- und formgerecht beim Wahlausschuss eingereicht werden müssen.

Hinweise zu den Formularen

  • Bitte die Formulare alle vollständig und gut leserlich ausfüllen.
  • Jedes Blatt, auf welchem die Liste der Hochschulgruppe oder Wähler*innenvereinigung aufgeführt ist, muss von der Vertrauensperson unterzeichnet werden
  • Alle Listenbewerber*innen müssen eine aktuelle Semesterbescheinigung einreichen. Ansonsten können sie für die Liste nicht berücksichtigt werden.
  • Gebt euren Listenvorschlag nur im Original (mit händischer Unterschrift im Original nach §126 BGB) und gesammelt ab! Nur dann kann der Wahlausschuss die Richtigkeit überprüfen.
  • Bitte schreibt die Liste möglichst bereits in der korrekten Reihenfolge auf.
  • Die Vertrauensperson muss ein*e Listenbewerber*in sein.
  • Nach dem §39 des Verfahrensverwaltungsrechts muss die Wahl der Listenbewerber*innen anhand eines Protokolls nachgewiesen werden.

Die Datenschutzerklärung zur Wahl des Studierendenparlaments findet ihr hier.

Solltet ihr euren Listenvorschlag nicht persönlich abgeben können, könnt ihr die Unterlagen im Briefkasten des AStA einwerfen und dem Wahlausschuss umgehend an stupa-wahlausschuss@uni-mainz.de schreiben, dass ihr euren Listenvorschlag eingeworfen habt. Der Wahlausschuss informiert euch dann so bald wie möglich, ob eure Unterlagen vollständig waren oder was ihr gegebenenfalls nachreichen müsst. Die Nachreichungsfrist endet am Donnerstag, 18.Januar 2024.