Wahl & Wahlmodus

Wahlgrundsätze

Das Studierendenparlament besteht aus 35 Abgeordneten. Diese werden in allgemeiner, geheimer, unmittelbarer, freier und gleicher Wahl gewählt.

Die Zahl der Sitze, die einer Hochschulgruppe oder Wähler*innenvereinigung zustehen, errechnet sich nach dem Verhältnis der gültigen Stimmen die auf jeden einzelnen Listenvorschlag entfallen aufgrund des Verfahrens nach § 41 Kommunalwahlgesetz.

Wahlmodus


Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Zentrallistenstimme. Die Stimmabgabe erfolgt an den Urnen in einem der Briefwahl ähnlichen Modus. Es müssen der Studierendenausweis und ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

Hinweis für behinderte Studierende

Studierende mit einer Sehbehinderung können sich einer Vertrauensperson bedienen, dies kann ggf. auch der jeweils diensttuende Wahlvorstand sein.

Briefwahl


Für alle Studierenden, die zum Wahltermin verhindert sein werden, besteht die Möglichkeit, beim Wahlausschuss Briefwahl zu beantragen.

Fragen?

Für Fragen und Probleme steht der Wahlauschuss zur Verfügung unter:

Wahlausschuss zum 74. Studierendenparlament der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

AStA Universität Mainz

Staudingerweg 21, 55128 Mainz

E-Mail: stupa-wahlausschuss@uni-mainz.de